UV-Schutzverordnung

Liebe Vita Sun-Kunden,

am 01.01.2012 ist die neue UV-Schutzverordnung in Kraft getreten.

Damit ist die Nutzung eines Solariums allen Personen unter 18 Jahren verboten. Studiobetreibern, die das Gesetz ignorieren, droht ein Bußgeld.

Seit dem 01.08.2012 gelten die neuen Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, d.h. dass bei der Besonnung ein Grenzwert von 0,3 Watt/pro Quadratmeter als erythemwirksame Bestrahlungsgrenze eingehalten werden muss (EU-Norm EN 60335-2-27).

Auf diese bereits beschlossenen und künftig folgenden Gesetzesentscheidungen hat Vita Sun sehr schnell reagiert: Der Kunde legitimiert sich mit seinem Personalausweis, um im Zweifelsfall das Alter zu überprüfen. Erstkundenberatungsbögen müssen von den Kunden unterschrieben werden. Um hier unserer Dokumentationspflicht gegenüber dem Gesetzgeber nachzukommen, müssen wir einmalig Ihren Vor- und Zunamen aufnehmen. Diese Daten werden nicht zu Marketingzwecken genutzt, sondern dienen lediglich dazu, unserer Dokumentationspflicht nachzukommen.

Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, Neukunden einer Hauttypenanalyse und beratung anzubieten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihr Vita Sun Team